News vom 10. Dezember 2021
Wie verrückt ist das denn? Trotz massiver Kritik an den Details des Langzeit-KUA-Bonus war das zuständige Bundesministerium lange stur geblieben. Insbesondere die Voraussetzung, dass neben der mindestens zehnmonatigen Kurzarbeitsdauer (zwischen März 2020 und Oktober 2021) Kurzarbeit im Monat November 2021 bestanden haben muss, ließ die Wogen hochgehen, weil damit Arbeitnehmer bei Kurzarbeitsbeginn im Dezember 2021 um den Langzeit-KUA-Bonus umfallen würden. Bis heute schien dies in Stein gemeißelt zu sein.
Heute die plötzliche Wendung: Der Arbeitminister hat mitgeteilt, dass der relevante Monat von November auf Dezember 2021 verschoben wird. So erfreulich diese Anpassung ist, aber wozu hat man Betriebe und Mitarbeiter fast zwei Wochen lang zappeln lassen? In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass besonders für mitarbeiterfreundlich eingestellte Betriebe der Langzeit-KUA-Bonus entscheidungswesentlich dafür ist, ob mit Kurzarbeit am 22. November oder am 1. Dezember 2021 begonnen wird.
Festgehalten sei hier sicherheitshalber auch nochmals, dass der Langzeit-KUA-Bonus NICHT über die Personalverrechnung läuft, sondern von den Mitarbeitern selbst (voraussichtlich im April 2022 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes) zu beantragen ist.
Eine weitere kleine (erfreuliche) Anpassung gibt es außerdem bei der Saisonstarthilfe (als Überbrückungshilfe bei Neueinstellungen für die Zeit bis zum möglichen Beginn einer Kurzarbeit): Die Saisonstarthilfe kann für Eintritte bis zum 17. Dezember 2021 geltend gemacht werden (statt bloß für Eintritte bis zum 12. Dezember 2021).