Ein Artikel von zwei auf Arbeits- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten in der heutigen Ausgabe von „DerStandard“ (28.09.2020) bringt das vom AMS verursachte „Kalendermonatsproblem“ sehr gut auf den Punkt. Der Widerstand gegen die vom AMS erst im Nachhinein kommunizierte Rechtsansicht („voll entlohnter Kalendermonat vor Kurzarbeit“) wächst von Tag zu Tag. Die Chancen steigen, dass dieses leidige Thema auch ohne die vom AMS angebotene aufwändige „Kulanzreparatur“ (die noch dazu mit der zeitlich sehr knappen Deadline 30.09.2020 versehen wurde) bereinigt werden kann.

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