Soeben ist das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden (BGBl. I Nr. 96/2020). Das Gesetz bringt die bereits vor einigen Wochen angekündigten steuerlichen Maßnahmen, und zwar

  • einerseits die rückwirkende Senkung des Einkommen- und Lohnsteuertarifs per 1. Jänner 2020 (Reduktion der Einstiegsstufe von 25 % auf 20 %) samt Rollungspflicht der Arbeitgeber,
  • andererseits eine pauschale Erhöhung des Jahressechstels und des Kontrollsechstels im Jahr 2020 um 15 % für Arbeitnehmer, welchen aufgrund von Kurzarbeit reduzierte laufende Bezüge zugeflossen sind.

Link zum Konkunkturstärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt