Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf mit dem sperrigen Titel „Konjunkturstärkungsgesetz 2020“ herausgebracht, in dem zwei die Personalverrechnung stark betreffende Maßnahmen vorgesehen sind:

  1. Rückwirkende Lohnsteuersenkung samt Aufrollpflicht: Die Einstiegssteuerstufe wird rückwirkend per 1.1.2020 von 25 % auf 20 % gesenkt. Die Steuerersparnis beträgt bis zu € 29,17 monatlich. Die Arbeitgeber sind zur Aufrollung verpflichtet, und zwar „so bald wie möglich, spätestens aber bis Ende September 2020“.
  2. Jahressechstel-Reparatur bei Kurzarbeit: Im Jahr 2020 ist für Arbeitnehmer, welche aufgrund Kurzarbeit reduzierte laufende Bezüge erhalten (unabhängig von der Dauer der Kurzarbeit), das Jahressechstel und das Kontrollsechstel pauschal um 15 % zu erhöhen. Dadurch sollen kurzarbeitsbedingte Sechstelüberhänge bei den Sonderzahlungen vermieden werden. Das Problem mit Sechstelüberhängen (z.B. infolge langer Krankenstände, Bildungs-/Pflegekarenzen, Arbeitszeitreduktionen etc.) wurde somit nicht generell gelöst, sondern nur in Bezug auf Kurzarbeiten im heurigen Jahr.

Die Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten. Link zum Gesetzesentwurf