Eine österreichweite Lösung des Kalendermonatsproblems gibt es vorerst nicht. Das AMS verlangt bekanntlich seit einiger Zeit, dass vor Beginn der Kurzarbeit ein voll entlohnter Kalendermonat gelegen sein muss. Das AMS droht Betrieben, deren Abrechnungen diese Voraussetzung nicht erfüllen, mit der Rückforderung der Kurzarbeitsbeihilfe. Mittlerweile verstärkt sich unter Juristen die Ansicht, dass das Vorgehen des AMS unberechtigt ist. Diese Ansicht ist u.E. zutreffend, da das Kalendermonatserfordernis in den Kurzarbeitsbegehren (einschließlich Fördervereinbarung) nicht enthalten war und erst ab 15.07.2020 (im fünften Monat der COVID-19-Kurzarbeitsregelung!!!) in der AMS-Richtlinie verankert wurde.

Nachfolgend finden Sie ein frei zugängliches Musterschreiben an das AMS, das im Sinne eines freundlichen Umgangstons gegenüber dem AMS bewusst höflich formuliert ist. Sollte das AMS aber weiterhin auf unberechtigten Rückforderungen bestehen, werden betroffene Betriebe u.U. über die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nachdenken müssen.

Link zum Musterschreiben