News vom 14. April 2021

Das Finanzministerium hat die Frage-Antwort-Sammlung zum Thema Homeoffice-Pauschale kürzlich ergänzt (Link zur aktuellen Version). Die interessantesten eingefügten Fragestellungen haben wir für Sie herausgefiltert.

Ich bekomme von meinem Arbeitgeber täglich 2 Euro pro Homeoffice-Tag und bin 150 Tage pro Jahr im Homeoffice. Wie viel davon kann mein Arbeitgeber begünstigt abrechnen?
Das Homeoffice-Pauschale ist zweifach begrenzt: Es dürfen jährlich nicht mehr als 100 Homeoffice-Tage und pro Homeoffice-Tag maximal 3 Euro berücksichtigt werden. Auf Grund welcher arbeitsrechtlichen Bemessung sich dies ergibt, ist für die steuerrechtliche Ermittlung des maximalen Homeoffice-Pauschale nicht relevant, solange der sich aus der Berechnung Homeoffice-Tage (maximal 100) x 3 Euro resultierende Höchstbetrag nicht überschritten wird.
Das heißt, in diesem Falle darf der Arbeitgeber bereits in der Lohnverrechnung 300 Euro als Homeoffice-Pauschale berücksichtigen.

Anmerkung der VP-Redaktion: Diese Antwort ist besonders bemerkenswert, weil sie im Widerspruch zum bisherigen Meinungsstand (in diversen Fachartikeln und Webinaren) steht!!! Die erfreuliche Ansicht des BMF bedeutet also: Wenn der Arbeitgeber z.B. € 2,00 für 150 Homeoffice-Tage zahlt, ist die Abgabenfreiheit in der Gehaltsabrechnung nicht mit € 200,00 (für 100 Homeoffice-Tage) beschränkt, sondern steht in Höhe des Jahresbetrags von € 300,00 zu.

Ich bekomme von meinem Arbeitgeber im Monat 25 Euro als Homeoffice-Pauschale, wobei meine Homeoffice-Tage variabel sind. Was gilt hier?
Vorweg muss es eine Vereinbarung über die Arbeitsleistung im Homeoffice geben. Der Arbeitgeber kann in der Lohnverrechnung 100 Homeoffice-Tage im Jahr mit maximal 3 Euro pro Tag, also maximal 300 Euro pro Kalenderjahr steuerbegünstigt berücksichtigen. Daher sind die tatsächlichen Homeoffice-Tage zusammenzuzählen und dem erhaltenen Pauschale gegenüberzustellen. Wurde weniger Tage im Homeoffice gearbeitet, ist das den Betrag von tatsächlichen Homeoffice-Tagen x 3 Euro übersteigende Pauschale bereits vom Arbeitgeber steuerpflichtig zu behandeln.

Ich bekomme von meinem Arbeitgeber im Mai 2021 ein Homeoffice-Pauschale und zugleich wird ein Pendlerpauschale für den Monat berücksichtigt – stehen mir im Mai sowohl Pendlerpauschale als auch Homeoffice-Pauschale zu?
Aufgrund der COVID-19-Krise kam es in Bezug auf das Pendlerpauschale zu einer Weitergewährung wie im bisherigen Ausmaß bis zum 30. Juni 2021, auch wenn aufgrund der Krise nicht tatsächlich gependelt wurde. Wird nun beispielsweise im Mai 2021 zusätzlich zu dem COVID-19-bedingt weitergewährten Pendlerpauschale ein Homeoffice-Pauschale von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber berücksichtigt, stehen bis 30. Juni 2021 sowohl das Pendlerpauschale als auch das Homeoffice-Pauschale unabhängig voneinander zu.

Link zur aktuellen Version der Frage-Antwort-Sammlung des BMF