News vom 17. März 2023

Das BMF hat das Steuerformular E 30 für die Geltendmachung von Familienbonus Plus und von Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag kürzlich neu aufgelegt (Version vom 10.03.2023). Damit wurde einerseits auf den Wegfall der staatenabhängigen Indexierung für im Ausland wohnhafte Kinder von in Österreich wohnenden Arbeitnehmern reagiert (infolge des EuGH-Urteils) und andererseits die valorisierte Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag (Erhöhung von € 6.000,00 auf € 6.312,00 pro Jahr) berücksichtigt. Die im bisherigen E 30-Formular vorgesehenen Spalten für den Wohnsitzstaat der Kinder wurden dementsprechend aus dem Formular entfernt.

Hinweis für die Abrechnungspraxis: Es ist in der Personalverrechnung nicht nötig, aus Anlass der adaptierten Formularversion von den Arbeitnehmern das Ausfüllen und Vorlegen neuer Formulare zu verlangen. Solange sich die Umstände beim FABO Plus bzw. beim AVAB/AEAB nicht ändern, kann daher weiterhin auf Basis der bisher vorgelegten Formulare abgerechnet werden. Allfällige Änderungen muss der Arbeitnehmer bekanntlich binnen eines Monats mitteilen.

Link zur BMF-Homepage mit dem neuen E 30