News vom 19. April 2021
In einer Zeit, in der sich der Informationsstand zu vielen Lohnverrechnungsthemen mitunter im Tagesrhythmus ändert, ist es durchaus überraschend, dass das Bundesministerium für Finanzen in vorausschauender Weise eine kompakte Frage-Antwort-Sammlung zum künftigen abgabenfreien „Öffi-Ticket“ veröffentlicht hat. Bemerkenswert ist dies deshalb, weil die Regelung erst am 1. Juli 2021 in Kraft treten wird. Erfreulich ist die Ausweitung der bisherigen Jobticket-Regelung vor allem in zweierlei Hinsicht:
- Kostenersätze des Arbeitgebers für von Arbeitnehmer/innen selbst gekaufte Wochen-, Monats- oder Jahreskarten sind künftig abgabenfrei (es ist nicht mehr erforderlich, dass die Anschaffung durch den Arbeitgeber erfolgt).
- Außerdem entfällt die Voraussetzung, dass es sich i.d.R. um eine Streckenkarte für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handeln muss (bzw. dass eine Netzkarte nur akzeptiert wird, wenn es keine Streckenkarte gibt, wie z.B. in Wien). Erforderlich ist künftig nur, dass die Karte zumindest am Wohnort ODER Arbeitsort des Arbeitnehmers gültig ist. Es darf sich also auch um eine Karte z.B. für ein ganzes Bundesland oder ganz Österreich handeln.