In den letzten Tagen haben uns zahlreiche Anfragen von verunsicherten Personalverrechnern zur neuen Lohnsteuertabelle 2020 (für das manuelle Nachrechnen der Steuer) erreicht. Wir können Sie aber beruhigen: Trotz der geänderten Darstellung bleiben die Lohnsteuerergebnisse die gleichen wie bei der bisherigen Tabelle. Es gab also keine Steuererhöhung, ganz im Gegenteil: Die neue Regierung plant eine Tarifsenkung (allerdings voraussichtlich erst ab 2021).

  • Der Grund für die Änderung der Rechenschritte und die z.T. geänderten Beträge (z.B. Absinken der untersten Steuerstufe von € 1.066,00 auf € 932,67) liegt im Verkehrsabsetzbetrag (€ 33,33). Dieser ist – anders als bisher – nicht mehr fix eingebaut, sondern muss manuell gesondert abgezogen werden. Damit wird gewährleistet, dass die im § 33 EStG vorgesehenen Steuerabsetzbeträge in der gesetzlich richtigen Reihenfolge abgezogen werden (1. FABO+, 2. Verkehrsabsetzbetrag, 3. AVAB/AEAB).
  • Die richtige Reihenfolge hat zwar für die Personalverrechnung keine praktische Bedeutung, macht aber die in der Arbeitnehmerveranlagung erstattungsfähige Negativsteuer besser sichtbar.
  • Die neue Rechenmethode ist somit insgesamt aufwändiger, dafür aber „gesetzeskosmetisch“ korrekter als jene der alten Tabelle.
  • Die auf der PV-Werte-Karte 2020 abgedruckte Lohnsteuertabelle entspricht der neuen amtlichen Lohnsteuertabelle des BMF. Diese neue Tabelle wurde im LStR-Wartungserlass veröffentlicht (erschienen am 03.01.2020 in der FinDok).