Betriebe, die Kurzarbeitsbeihilfe bezogen haben, müssen dem AMS nach Ablauf der Behaltefrist bis zum 28. des Folgemonats einen Durchführungsbericht per eAMS-Konto übermitteln. Das AMS hat für den Durchführungsbericht eine neue Formularversion (Version 1.2) herausgegeben, die etwas umfangreicher ist als die Vorgängerversion. So sind u.a. folgende neue Punkte enthalten:

  • Ein neues Feld für Erläuterungen im Falle der Verminderung des Beschäftigtenstandes,
  • eine vom Betriebsrat bzw. (in betriebsratslosen Betrieben) von der zuständigen Fachgewerkschaft zu unterschreibende Erklärung zur Verminderung des Beschäftigtenstandes und
  • eine Ausfüllhilfe zum Formular.

Link zum neuen Durchführungsbericht