Ab 1.1.2018 dürfen auch Frauenärzte und Internisten Zeugnisse über eine vorzeitige Freistellung von Schwangeren (individuelles Beschäftigungsverbot) ausstellen. Bisher sind dazu nur Amtsärzte und Arbeitsinspektionsärzte befugt.
Die heute veröffentlichte Mutterschutzverordnung regelt die näheren Details, insbesondere die Gründe für eine vorzeitige Freistellung.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_II_310/BGBLA_2017_II_310.html