In den späten Abendstunden wurde heute das 3. COVID-19-Gesetz im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Gegenüber den im gestrigen Newsbeitrag (siehe NEUES COVID-19-GESETZESPAKET MIT AUSWIRKUNGEN AUF DIE PERSONALVERRECHNUNG) angekündigten Maßnahmen wurden im Zuge der Gesetzwerdung noch folgende interessante Punkte ergänzt:

  • COVID-19-Prämien sind nicht nur lohnsteuerfrei, sondern entgegen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf auch sozialversicherungsfrei.
  • Ausstellung von ärztlichen COVID-19-Risiko-Attests für Risikogruppen. Dafür ist gemäß § 735 ASVG folgendes Verfahren vorgesehen:
    1. Definition der allgemeinen Risikogruppe: Dies erfolgt in den nächsten Tagen durch eine Expertengruppe (z.B. anhand der Einnahme von Arzneimitteln).
    2. Die betroffene Personen werden von der Krankenkasse verständigt.
    3. Betroffene können ihren Arzt aufsuchen, der die Risikosituation individuell beurteilt und ggf. ein COVID-19-Risiko-Attest ausstellt.
    4. Legt ein Arbeitnehmer, der in keinem Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, dem Arbeitgeber ein COVID-19-Risiko-Attest vor, gilt Folgendes:
      1. Der Arbeitnehmer ist entweder im Homeoffice einzusetzen, oder
      2. es sind geeignete Maßnahmen zu setzen, um eine Ansteckung mit größtmöglicher Sicherheit auszuschließen.
      3. Falls weder Homeoffice noch Ausschaltung des Ansteckungsrisikos in Frage kommen, ist der Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeitsleistung freizustellen.
    5. Im Falle einer Arbeitsfreistellung hat der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts sowie der SV-Arbeitgeberanteile und der sonstigen Beiträge durch den Krankenversicherungsträger. Der Antrag auf Ersatz ist spätestens sechs Wochen nach Ende der Freistellung zu stellen.
  • Weiters wurde die Regelung der Sonderbetreuungszeit (§ 18b AVRAG) auf die Betreuung von behinderten oder pflegebedürftigen Personen erweitert, wenn infolge der Coronakrise die Betreuungseinrichtung geschlossen wird bzw. die Pflegeperson ausfällt.

Für unsere Vorlagenportal-Abonnenten haben wir die neuen Bestimmungen sofort in unserer Gesetzessammlung ergänzt und die entsprechenden Vorlagen (z.B. Zusage einer COVID-19-Prämie, Vereinbarung einer Sonderbetreuungszeit) bereits auf den neuesten Stand gebracht.

Link zum 3. COVID-19-Gesetz (BGBl. I Nr. 23/2020)