News vom 14. September 2022

Für abgabenfreie Teuerungsprämien (§ 124b Z. 408 EStG) wurde auf dem Lohnzettel (L16) für 2022 ein neues Feld „Teuerungsprämie gemäß § 124b Z. 408“ (in der Vorkolonne zu Kennzahl 243) eingefügt. Der Betrag einer abgabenfreien Teuerungsprämie ist daher am Lohnzettel (L16)

  • in der Kennzahl 210 (Bruttobezüge),
  • im neuen Feld „Teuerungsprämie gemäß § 124b Z. 408“ und
  • in der Kennzahl 243 (Summe übrige Abzüge)

zu erfassen.