News vom 1. November 2023
Mit heutigem Tag (01.11.2023) treten einige gesetzliche Änderungen im Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz in Kraft:
Die Höchstdauer von Karenzen für ab heute geborene Kinder wird um zwei Monate gekürzt (max. bis zum 22. statt 24. Lebensmonat), außer bei Alleinerziehenden oder bei Karenzteilung zwischen den Eltern.
Bei Elternteilzeiten, die ab heute dem Arbeitgeber bekanntgegeben werden, verlängert sich der Zeitrahmen für die höchstmögliche Elternteilzeitdauer bis zum achten Lebensjahr des Kindes.
Diese Änderungen klingen auf den ersten Blick harmlos, aber es werden im Detail ziemlich sicher Unklarheiten und Fragen auftauchen. Zur Unterstützung für die Praxis stehen Vorlagenportal-Kund/innen folgende Textmuster (jeweils mit kurzer Facherläuterung) zur Verfügung:
- Ablehnung der ungekürzten Karenz durch den Arbeitgeber
- Verlängerung der Karenz über die gesetzliche Dauer hinaus
- Arbeitnehmerbestätigung „alleinerziehend“ für ungekürzte Karenz
- Bekanntgabe einer Karenzteilung durch den Arbeitnehmer
- Schreiben an Arbeitnehmerin, die nachrichtenlos nach der Schutzfrist nicht erscheint
- Ablehnung des Elternteilzeitwunsches durch den Arbeitgeber
- Begründung der Kündigung bei Elternteilzeit nach dem vierten Lebensjahr des Kindes
- In Kürze: Online-Rechner Elternteilzeitdauer (voraussichtlich ab der zweiten Novemberwoche verfügbar)