News vom 12. Oktober 2022
Die Reduktion des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) von 3,9 % auf 3,7 % gilt für 2023 und 2024 nur dann, wenn sie in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist (§ 41 Abs. 5a FLAG i.d.F. Artikel 2 Ziffer 2 der heute im Nationalrat beschlossenen Regierungsvorlage). Die DB-Senkung setzt also voraus, dass sie ausdrücklich
- im Kollektivvertrag,
- in einer vom KV ermächtigten Betriebsvereinbarung,
- in einer Dienstordnung der Gebietskörperschaften oder einer aufsichtsbehördlich genehmigten Dienstordnung der Körperschaften öffentlichen Rechts oder
- innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern
festgelegt ist. In den Gesetzeserläuterungen zur letztgenannten Variante heißt es auszugsweise: „Beinhaltet die überbetriebliche lohngestaltende Maßnahme keinen Bezug auf die Lohnnebenkostensenkung, so kann der Arbeitgeber die Lohnnebenkostensenkung auch innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer (bzw. Arbeitnehmergruppen) einseitig festlegen (Z. 6). Eine derartige Festlegung kann formlos erfolgen und bei der Entrichtung des Beitrags vorgenommen werden.“ Ob diese innerbetriebliche Festlegung auch durch einen Kurztext am Lohnabrechnungsbeleg erfolgen kann (z.B.: „Der Dienstgeberbeitrag gemäß FLAG beträgt für unser Unternehmen 3,7 %“), und ob bejahendenfalls ein einmaliger Hinweis ausreicht oder eine monatliche Wiederholung erforderlich ist, bleibt ungeklärt.
Leider ist unsere Kritik, in der wir auf die Unsinnigkeit und Systemwidrigkeit der bürokratischen Einschränkung (Festlegung von Lohnnebenkosten durch lohngestaltende Vorschrift) sowie auf zahlreiche ungeklärte Folgefragen hingewiesen haben, von der Politik (fast zur Gänze) ignoriert worden:
Weder unsere parlamentarische Stellungnahme (mit über 550 Unterstützungserklärungen von personalverrechnungskundigen Personen), noch ein persönliches Schreiben an den Finanzminister, noch ein E-Mail an alle 183 Nationalratsabgeordneten haben geholfen. Nur ein einziger Abgeordneter hat uns geantwortet und im Nationalratsplenum einen diesbezüglichen Änderungsantrag eingebracht. Das Nationalratsplenum benötigte gerade einmal 24 Sekunden, um den Änderungsantrag lapidar „vom Tisch zu wischen“. Das ist aus fachlicher und praktischer Sicht wirklich enttäuschend. Wie sich zeigt, reicht es nicht aus, wenn lediglich einer von 183 Abgeordneten etwas von Personalverrechnung versteht. Die im Regierungsprogramm vollmundig angekündigte „Vereinfachung der Personalverrechnung“ wird leider immer mehr zur Farce.