Die Regierung hat heute eine Einigung über die neue Homeoffice-Regelung verkündet. Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es aber noch nicht. Eines scheint aber schon festzustehen: Ein großer Wurf wird das geplante Homeoffice-Gesetz nicht werden. Es wird, außer einer steuerlichen Begünstigung, keine signifikante Änderungen gegenüber der ohnehin schon bestehenden Rechtslage geben, was u.E. eher enttäuschend ist.
Die Eckpfeiler der geplanten Neuregelung:
- Homeoffice bleibt weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Klarstellung, dass die Arbeitsinspektorate keinen Zutritt zu privaten Wohnbereichen erhalten.
- Bei Arbeitsunfällen sind Beschäftigte auch im Homeoffice unfallversichert.
- Arbeitsmittel sollen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Ist dies nicht möglich, bekommen Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung in angemessern Höhe.
- Zahlungen von Arbeitgebern zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Homeoffice sollen bis zu € 300 pro Jahr steuerfrei sein.
- Zusätzlich sollen Arbeitnehmer über die Arbeitnehmerveranlagung bis zu € 300 pro Jahr als Werbungskosten für die Anschaffung von Arbeitsmaterialien im Homeoffice steuerlich geltend machen können.
Infos des BMF: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/jaenner/home-office-regelung.html