News vom 13. April 2023

Bestimmt haben Sie schon vom neuen HinweisgeberInnenschutzgesetz gehört, und dass Unternehmen ab 50 Arbeitnehmer/innen ein internes Meldesystem einführen müssen (bis 25. August 2023 bei 250 oder mehr AN, bis 17. Dezember 2023 bei 50 bis 249 AN. Die Uhr tickt also. Aber was bedeutet das konkret für das Personalwesen? Und wie kann man das Thema praktisch angehen?
Das Vorlagenportal-Team hat ein aktuelles „Hilfspaket“ mit Anregungen und Formulierungshilfen für die Praxis zusammengestellt. Verschaffen Sie sich einen raschen Überblick. In der Datenbank sind u.a. folgende neue Vorlagen bereitgestellt: