Heute wurde im Nationalrat mit Wirkung ab 01.09.2019 der Anspruch für Väter auf einmonatige Arbeitsfreistellung nach der Geburt des Kindes beschlossen (Papamonat). Rund um den Papamonat soll ein Kündigungsschutz gelten. An der finanziellen Unterstützung durch den Krankenversicherungsträger soll sich nichts ändern (so genannter Familienzeitbonus in Höhe von circa € 700,00).
Beschlossen wurde auch eine Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ab 2020 von € 6.800,00 auf € 7.300,00 jährlich.