Die Risikoattest-Regelung, die mit Ende August 2020 ausgelaufen wäre, wird per Verordnung bis zum Jahresende verlängert. Die Regelung gilt also bis 31. Dezember 2020. Die Risikoattest-Regelung (§ 735 ASVG) sieht für Arbeitnehmer mit ärztlichem COVID-19-Risikoattest einen Anspruch auf Homeoffice oder Anpassung der Arbeitsbedingungen und – wenn dies nicht möglich ist – einen Anspruch auf Dienstfreistellung vor. Im Falle der Dienstfreistellung erhält der Arbeitgeber das fortzuzahlende Entgelt samt Lohnnebenkosten auf Antrag vom Krankenversicherungsträger rückerstattet.

Link zur Verordnung über die Verlängerung der Risikoattest-Regelung bis 31.12.2020