News vom 9. Juni 2021

Die COVID-19-Risikogruppen-Regelung (§ 735 ASVG) läuft wie vorgesehen mit 30. Juni 2021 aus, sie wird also nicht verlängert. Ärztliche Risikoatteste verlieren daher per Ende Juni 2021 ihre Gültigkeit. Eine Hintertüre bleibt aber offen: Sollte sich die epidemiologische Lage wieder verschärfen, kann per Verordnung eine neue Risikogruppen-Regelung bis längstens 31.12.2021 eingeführt werden.

Demgegenüber wird die Regelung zur Sonderfreistellung von Schwangeren in Berufen mit physischem Körperkontakt (§ 3a Mutterschutzgesetz) bis Ende September 2021 verlängert, allerdings gilt diese Verlängerung nur für ungeimpfte (also nicht voll-immunisierte) Schwangere.