News vom 18. Oktober 2023

Jüngst ist eine erfreuliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes erschienen, die für die Praxis leider um drei Jahre zu spät kommt: Die Rückvergütung des Verdienstentgangs gemäß § 32 Epidemiegesetz umfasst auch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (VwGH 07.09.2023, Ro 2023/09/0004). Die juristische Begründung des VwGH deckt sich weitgehend mit der vom Vorlagenportal-Team jahrelang vertretenen Rechtsansicht (z.B. im Vorlagenportal-Muster für eine Beschwerde an das LVwG, in Seminaren und in Artikelbeiträgen in der Zeitschrift ARD-Betriebsdienst).

Fazit: Der Erlass des Sozialministeriums (aus dem Sommer 2020) und die darauf beruhende Vollzugspraxis der Bezirksverwaltungsbehörden, lediglich die im ASVG vorgesehenen SV-Beiträge (Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung) anzuerkennen, waren somit gesetzwidrig. Für die unzähligen rechtskräftig abgeschlossenen Corona-Absonderungsfälle aus der Vergangenheit ist der Zug leider abgefahren. Für künftige Absonderungen (z.B. bei Masern) kann nun aber jedenfalls die Erstattung inklusive der Arbeitgeber-Arbeitslosenversicherungsbeiträge geltend gemacht werden.

Link zur VwGH-Entscheidung (Volltext im RIS)