News vom 17. Februar 2022

Zahlreiche Betriebe erhalten derzeit Post vom AMS mit Rückforderungen von Kurzarbeitsbeihilfen für die Phase 3 (Kurzarbeitszeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021). Hintergrund ist dabei oft eine spezielle Prüfungslogik der AMS-Software (Ermittlung der maximal zulässigen Normalarbeitszeit vor Kurzarbeit auf Basis einer fiktiven 5- oder 6-Tage-Woche). Um die betroffenen Betriebe gegen die (teilweise sachlich nicht berechtigten) Rückforderungen zu unterstützen, hat die Wirtschaftskammer Oberösterreich eine Handlungsempfehlung und ein Muster für einen Einspruch an das AMS vorbereitet (Link: https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html). Danke an dieser Stelle an das Team Sozial- und Rechtspolitik der WKOÖ.

In Anlehnung an das Musterschreiben der WKOÖ hat das Vorlagenportal-Team ein „bundeslandneutrales“ Textmuster für einen Einspruch erstellt, das allen betroffenen Betrieben gratis zur Verfügung gestellt wird. Link zum kostenfreien VP-Muster