Seit 1. Juli 2019 gilt auch Döbling (19. Wiener Bezirk) als flächendeckende Kurzparkzone. Die für Döbling festgelegte Kurzparkzonenzeit ist Montag bis Freitag (außer Feiertagen) von 9 bis 19 Uhr. Daher muss in der Personalverrechnung für Arbeitnehmer, denen im 19. Bezirk ein arbeitgebereigener Parkplatz während der Arbeitszeit (zwischen 9 und 19 Uhr) kostenlos zur Verfügung steht, ein abgabepflichtiger Sachbezug in Höhe von € 14,53 monatlich angesetzt werden.

Somit sind per 1. Juli 2019 nur noch vier Wiener Bezirke von der generellen Parkgebühr befreit: 13. Bezirk (Hietzing), 21. Bezirk (Floridsdorf), 22. Bezirk (Donaustadt), 23. Bezirk (Liesing).

Eine Übersicht über die Kurzparkzonen in Wien finden Sie hier