Am 1. September 2019 ist die gesetzliche „Toleranzfrist“ (Unterbleiben von Säumniszuschlägen und Verzugszinsen für mBGM-Säumnisse) eigentlich abgelaufen. Angesichts der immer noch zahlreichen Probleme mit dem neuen Meldesystem und vieler ungeklärter Clearingfälle hat der zuständige Parlamentsausschuss nun aber erfreulicherweise eine Verlängerung der sanktionsfreien Zeit bis 31.03.2020 beschlossen. Damit wird ein wichtiger Zeitpolster für nötige EDV-technische Verbesserungen und Fehlerabklärungen geschaffen. Ein großer Dank gebührt unserem Freund & Kollegen Wilhelm Kurzböck sowie der Wirtschaftskammer für die erfolgreiche Überzeugungsarbeit und das „Druckmachen“ bei den politischen Entscheidungsträgern.