Mitteilung gemäß § 109a EStG

Unternehmer (im Sinne des § 2 UStG) und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die Leistungen von natürlichen Personen oder Personenvereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. OG, KG) entgegennehmen, sind jährlich zu einer Meldung an das Finanzamt gemäß