Vereinbarung eines zehnstündigen Normalarbeitstages bei Teilzeitbeschäftigten

Laut § 4 Abs. 8 AZG darf, wenn die Normalarbeitszeit auf maximal vier Tage verteilt wird, die tägliche Normalarbeitszeit an einzelnen Tagen bis zu zehn Stunden betragen. Der Sinn dieser Regelung besteht in erst […]