Vereinbarung einer Arbeitszeitreduktion ab 50 („50plus-Teilzeit“)

Vereinbart der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer, der bereits das 50. Lebensjahr vollendet hat, eine Herabsetzung der Normalarbeitszeit, so kommt dadurch gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 AVRAG eine in zweierlei Hinsi […]