Einvernehmliche Versetzung (Änderung der Tätigkeit)
Eine Änderung des dem Arbeitnehmer zugewiesenen Tätigkeits- und Aufgabenbereichs ist i.d.R. – ebenso wie eine Änderung des Arbeitsorts – als Versetzung (Wechsel des Arbeitsplatzes) zu werten. Aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht kann eine Versetzung entweder