Änderungsdienstzettel für einen freien Dienstnehmer
Der Auftraggeber hat dem freien Dienstnehmer (§ 4 Abs. 4 ASVG) jede Änderung der im Dienstzettel enthaltenen Angaben unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach ihrem Wirksamkeitsbeginn schriftlich mitzut […]