Aktennotiz über eine telefonische Absage nach dem Vorstellungsgespräch
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, Absagen von Stellenbewerbungen gegenüber den Bewerbern zu begründen. Wenn allerdings eine Begründung erfolgt, darf diese keinerlei Hinweise auf diskriminierende Gründe enthalten. Unzulässig ist demnach jegliche Bezugnahme auf