Arbeiterdienstvertrag branchenneutral Teilzeit (Basisversion)

Auch bei Teilzeitbeschäftigung ist der Abschluss schriftlicher Dienstverträge aus Beweisgründen jedenfalls zu empfehlen. Zu beachten ist, dass teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nicht benachteiligt werden dürfen, es sei denn, sachliche Gründe […]