Freier Dienstvertrag für ärztliche Tätigkeit

Ein freier Dienstvertrag ist – zivilrechtlich gesehen – ein befristeter oder unbefristeter Vertrag (Dauerschuldverhältnis), aufgrund dessen der Auftragnehmer für einen Auftraggeber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringt, ohne sich in persönliche Abhängigkeit