Hinweis an den Arbeitnehmer zur Bekanntgabe der Arbeitszeiten in anderen Dienstverhältnissen

Auch Arbeitszeitverstöße, die sich erst aus der „Aufsummierung“ von Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern ergeben, sind nach dem Gesetzeswortlaut mit Verwaltungsstrafen bedroht (§ 2 Abs. 2 AZG). In der P […]