Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein Dienstzeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen (§ 39 AngG,
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein Dienstzeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen (§ 39 AngG,
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein Dienstzeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen (§ 39 AngG,
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses, in dem die Dauer und die Art der Dienstleistung angeführt werden („einfaches“ Dienstzeugnis). Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnis, durch die dem Arbeitnehmer die Erl […]