Bezahlte Freistellung für die Zeit der jährlichen Ordinationsschließung inkl. Zeitausgleich

Angestellten, Arbeitern und Lehrlingen gebührt laut § 2 Abs. 1 Urlaubsgesetz für jedes Urlaubsjahr ein Urlaubsanspruch

  • im Ausmaß von grundsätzlich 30 Werktagen ( […]