Die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen über die Ruhepausen entfällt gemäß § 26 Abs. 5 AZG, wenn durch Betriebsvereinbarung bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftlic […]
Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen (§ 11 Abs. 1 AZG). In manchen Betrieben ist d […]
Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen (§ 11 Abs. 1 AZG). In manchen Betrieben ist d […]