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11. September, 2020

Änderungsdienstzettel (Umreihung in eine andere Beschäftigungsgruppe)

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jede Änderung der im Dienstzettel enthaltenen Angaben unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach ihrem Wirksamkeitsbeginn schriftlich mitzuteilen, es sei denn, die Änderung erfolgte durch Änderung von Gesetzen, Kollektivverträgen oder Betriebsv […]