Verwarnung wegen Beschädigung von Firmeneigentum

Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, die betrieblichen Interessen ihres Arbeitgebers zu wahren. Zu dieser Treuepflicht gehört auch der sorgfältige Umgang mit den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeits- und Betriebsmitteln und dem sonstigen betrieblichen Vermögen.