Betriebsvereinbarung über Blockfreizeit im Handel („Superwochenende“)

Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge im Handel sieht vor, dass ein Arbeitnehmer nach einer Beschäftigung am Samstagnachmittag den folgenden Samstag komplett arbeitsfrei haben muss („Schwarz-Weiß-Regelung“). Von diesem Grundsatz gibt es aber zahlreiche Ausnahmen.