Antrag an die Gleichbehandlungskommission wegen Diskriminierung (Alter, Religion, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung)

Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Interessensvertretungen und Gleichbehandlungsanwaltschaft haben das Recht, bei der Gleichbehandlungskommission einen Antrag auf Überprüfung der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes einzubringen (