Gerichtlicher Erwachsenenvertreter für beschränkt geschäftsfähige Personen

Kann eine Person (z.B. ein Arbeitnehmer) infolge psychischer Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung ihrer Entscheidungsfähigkeit bestimmte Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst besorgen, kommt gemäß