Vereinbarung einer geringfügigen Beschäftigung während des Präsenz-/Zivildienstes

Es ist grundsätzlich zulässig, dass Präsenz- oder Zivildiener während ihres Präsenz- oder Zivildienstes eine andere Erwerbstätigkeit ausüben, sofern dadurch die Dienstleistung beim Bundesheer oder Zivildienst nicht beeinträchtigt wird. Der Präsenz- oder Zivildiener hat die Erwerbstätigk […]