18. November, 2017 Rückforderung von (irrtümlich) zu viel geleisteten Zahlungen Laut Rechtsprechung kann der Arbeitgeber zu Unrecht ausbezahlte Entgelte, denen Unterhaltscharakter zukommt, dann nicht zurückfordern, wenn sie der Arbeitnehmer im guten Glauben empfangen und verbraucht hat (siehe z.B.