Bekanntgabe der Karenz durch die Arbeitnehmerin nach dem Mutterschutz
Anspruch auf gesetzliche Karenz besteht für Mütter und Väter neugeborener Kinder vom Ende des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots (Schutzfrist) bis längstens zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes (Tag vor dem zweiten Geburtstag). Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von […]
Bestätigung der Karenz durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat der Arbeitnehmerin auf Verlangen eine Bestätigung über Beginn und Dauer der Karenz auszustellen. Dasselbe gilt bei männlichen Arbeitnehmern (§ 15f Abs. 3 MSchG,
Bestätigung der Nichtinanspruchnahme einer Karenz
Der Arbeitgeber hat der Arbeitnehmerin, wenn diese keine Karenz in Anspruch nimmt, auf Verlangen eine Bestätigung darüber auszustellen. Dasselbe gilt bei männlichen Arbeitnehmern (vgl. § 15f Abs. 3 MSchG< [...]
Bekanntgabe einer Karenzteilung durch den Arbeitnehmer
Vater und Mutter können Elternkarenz nach dem Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenzgesetz zweimal teilen, wobei jeder Teil mindestens zwei Monate dauern muss (§ 15a Abs. 1 MSchG bzw.
Bekanntgabe der Karenz für ein Adoptiv- oder Pflegekind
Wenn eine Arbeitnehmerin ein Kind adoptiert oder in Adoptionsabsicht in unentgeltliche Pflege nimmt, hat sie – sofern sie Karenz nehmen möchte – unverzüglich Beginn und Dauer der Karenz dem Arbeitgeber bekannt zu geben. Für männliche Arbeitnehmer bestehen gleichlautende Regelungen.
[…]
Bekanntgabe der Karenzverlängerung durch die Arbeitnehmerin
Die Arbeitnehmerin kann, wenn sie die Karenz zunächst in kürzerer Dauer angemeldet hat, die Karenz einmal bis zur gesetzlichen Höchstdauer (zweites vollendetes Lebensjahr des Kindes) verlängern. Dazu muss sie dem Arbeitgeber die Karenzverlängerung i.d.R. spätestens drei Monate vor Ende […]
Bekanntgabe einer Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteils
Ist der Kindesvater durch ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis (Tod, Heil-/Pflegeanstalt-Aufenthalt, Gefängnis, schwere Erkrankung, Wegfall des gemeinsamen Haushaltes des anderen Elternteils mit dem Kind oder der Betreuung des Kindes) längerfristig (z.B. länger als eine Woche […]
Vereinbarung einer aufgeschobenen Karenz (MSchG bzw. VKG)
Beide Elternteile haben jeweils die Möglichkeit, drei Monate ihres gesetzlichen Karenzanspruchs aufzuschieben (§ 15b MSchG bzw.