Wenn Verwandte (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) oder andere nahe Angehörige (z.B. Lebensgefährte, Stiefkinder) im Betrieb eines Einzelunternehmers mitarbeiten, kann es sich je nach den konkreten Umständen im Einzelfall
Wenn Verwandte (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) oder andere nahe Angehörige (z.B. Lebensgefährte, Stiefkinder) im Betrieb eines Einzelunternehmers mitarbeiten, kann es sich je nach den konkreten Umständen im Einzelfall