Schriftliche Bestätigung einer mündlichen Arbeitgeberkündigung

Wenn im Kollektivvertrag und im Dienstvertrag zur Arbeitgeberkündigung nichts Abweichendes (z.B. Schriftlichkeit oder eingeschriebener Brief) vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber eine Kündigung auch formlos, also z.B. mündlich, aussprechen (vgl.