Hinweis auf die Unerwünschtheit von Lohnpfändungen (Textbaustein für Dienstvertrag)

Auch wenn die Privatfinanzen der Arbeitnehmer den Arbeitgeber prinzipiell „nichts angehen“, kann er letztlich doch – nämlich im Wege von Lohnpfändungen und daraus resultierenden Pflichten als Drittschuldner – von privaten Schulden seiner Arbeitnehmer betroffen sein.  Viele Arbeitgeber w […]