Zurückziehen einer beantragten Arbeitnehmerveranlagung (Beschwerde)

Bei der Arbeitnehmerveranlagung (in der Praxis oft als „Lohnsteuerausgleich“ bezeichnet) ist zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung (freiwilliger Veranlagung) zu unterschieden. Wenn kein gesetzlich aufgezählter Anwendungsfall einer Pflichtveranlagung (