20. August, 2019 Antrag an die Gleichbehandlungskommission wegen Mehrfachdiskriminierung Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Interessensvertretungen und Gleichbehandlungsanwaltschaft haben das Recht, bei der Gleichbehandlungskommission einen Antrag auf Überprüfung der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes einzubringen (