Mitteilung an den Betriebsrat über beabsichtigte Einstellungen

Sobald dem Betriebsinhaber die Zahl der aufzunehmenden Arbeitnehmer, deren Verwendung und die in Aussicht genommenen Arbeitsplätze bekannt sind, hat er den zuständigen Betriebsrat darüber zu informieren (§ 99 Ab […]